Barrierefrei auf dem Alb-Bähnle
Wir möchten allen die Freude an unserem Museumszug ermöglichen.
Dies gilt selbstverständlich auch für Personen, welche in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Allerdings sind unsere historischen Fahrzeuge - altersbedingt - leider nicht barrierefrei gestaltet.
Rollstuhlfahrer bitten wir daher um rechtzeitige Anmeldung.
Zugang zu unseren Bahnsteigen
Bahnhof Amstetten: 14,00 cm
Bahnhof Oppingen: 0,00 cm
Bahnhof Amstetten:
Der Zugang zu unserem Bahnsteig in Amstetten erfolgt von der Lonetalstraße.
Der Höhenunterschied zur Bahnsteigkante ist als Schräge ausgebildet (14,00 cm).
Bahnhof Oppingen:
Unser Bahnsteig in Oppingen ist von der Geislinger Straße aus - ohne Höhenunterschied - frei zugänglich.
Zugang unseren Zügen
Trittstufen unserer Personenwagen weisen folgende Abstände auf:
3 Stufen mit max. 40,00 cm
Die Breite der Einstiegstüren beträgt:
min. 54,00 cm
Jeder Zug ist mit Begleitpersonal besetzt. Das Personal ist gerne beim Einstieg und während der Fahrt behilflich.
Rollstuhlfahrer können im Ladeabteil mitfahren. Hierzu ist es allerdings notwendig, dass diese dort hineingehoben werden.
Wir können jedoch nicht, bei allen unseren Fahrten, für einen geeigneten Wagen garantieren.
Zudem sind wir beim hinein heben - in jedem Fall - auf die Mithilfe der Begleitperson(en) angewiesen.
Wir bitten daher um eine rechtzeitige Anmeldung, um alles vorab organisieren zu können.
An unseren Bahnsteigen sind keine Sicherheitslinien (taktile Streifen) angebracht.
Unsere Bahnsteigflächen sind nur mit Splitt befestigt und unsere max. Fahrgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
Information für Reisende
An jedem Bahnhof wird der Bahnhof-Name durch den Zugführer ausgerufen.
Darüber hinaus sind für hörbehinderte Personen die Bahnhof-Namen gut sichtbar angebracht.
Sehbehinderte Personen
Alle Züge unserer Museumseisenbahn sind stets begleitet.
Alle Betriebspersonale sind angewiesen, sich besonders um sehbehinderte Reisende zu kümmern.
Kostenlose Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln
Unser Alb-Bähnle wird ausschließlich von ehrenamtlichen Mitarbeitern betrieben.
Nur durch die Fahrgeld-Einnahmen ist der Erhalt für weitere Generationen möglich.
Es handelt sich um einen Freizeitbetrieb - und nicht um ein Verkehrsmittel im Sinne des §147 SGB IX.
Vom Land Baden Württemberg werden keine Ausgleichszahlungen geleistet.
Daher möchten wir darauf hinweisen, dass eine kostenlose Beförderung von Personen - gemäß §145 Abs.1 SGB IX - beim Alb-Bähnle nicht möglich ist.




